Keine Verteuerung von Weiterbildung

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Bildungsleistungen sollen von der Umsatzsteuer befreit werden, dieses offizielle Ziel gab das Bundesfinanzministerium im Jahressteuergesetz für 2013 aus. Die ursprüngliche Idee dahinter war: Weiterbildung soll günstiger werden. Eine gute Idee, doch in der Praxis passiert leider genau das Gegenteil. Weiterbildung wird teurer, weil Anbieter wie Vortragsredner und Trainingsinstitute höhere Kosten haben, die sich auf Sie als Kunden auswirken. 

Eine kurze Erklärung: Durch den Wegfall der Umsatzsteuer fällt für Weiterbildungsanbieter im Geschäftskundenbereich der Vorsteuerabzug weg. Auch die Akademie für Manager hätte damit in Zukunft nicht mehr die Möglichkeit, die bezahlte Mehrwertsteuer für Raummieten, Fremdhonorare, Reisekosten, Seminarunterlagen und Werbung beim Finanzamt geltend zu machen. Die Mehrwertsteuer auf diese Zusatzkosten, die uns durch solche Eingangsleistungen entstehen, konnten wir uns bisher vom Finanzamt zurückholen. Wird die Umsatzsteueränderung durchgesetzt und fallen unsere Vorsteuerabzüge weg, entsteht für uns ein erheblicher Mehraufwand. Die Folge: Die Kosten für Weiterbildungsanbieter werden steigen., laut dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) um 10 bis 15 Prozent.

Was bedeutet das für Sie als Einkäufer von professioneller Weiterbildung?

Vorträge, Seminare und Coachings werden teurer! Dadurch, dass Sie keine Mehrwertsteuer, sondern nur noch ein höheres Honorar bezahlen, können Sie die Mehrwertsteuer nicht mehr gegenrechnen. Eine traurige Folge: Sie werden weniger Leistungen für Ihre Verkäufer, Führungskräfte und Mitarbeiter in Anspruch nehmen können. Diese Entwicklung ist also nicht nur dramatisch für uns als Anbieter von Weiterbildung, sondern auch für Sie als Geschäftskunden und Partner.

Obwohl das Bundesfinanzministerium den Paragraph zwischenzeitlich aus dem Gesetzentwurf 2013 gestrichen hat, bleibt die Herausforderung bestehen. Der Grund: die Umsatzsteuerbefreiung ist eine EU-Richtlinie, die das Bundesfinanzministerium nun auf dem Verwaltungsweg umsetzen will – und das schon ab 2014!

Helfen Sie die Umsatzsteueränderung zu verhindern! Unterzeichnen Sie die Petition 37082 auf der Website des Deutschen Bundestages bis zum 19. November 2012!

 

 

 

 

 

 

 

Link zur Petition

Es gibt eine Möglichkeit, die Steuerbefreiung nicht auf alle Bildungsleistungen anzuwenden. So könnte die Änderung nur diejenigen Weiterbildungsanbieter betreffen, die sich an nicht-gewerbliche, also an Privatkunden richten. Somit wird Weiterbildung für Privatpersonen günstiger und für Geschäftskunden nicht teurer!

Weiterbildung muss günstig bleiben, denn sie ist der Motor für Ihren Erfolg. Lassen Sie nicht zu, dass Ihnen diese Antriebskraft genommen wird.

Nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit und unterstützen Sie unser Ziel.

Ihre Akademie für Manager

 

 

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