KfW Gründercoaching 2014

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Das Förderprodukt „Gründercoaching“ unterstützt Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Es bietet Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer bis zu 5 Jahre nach Gründung und ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln. Die verstärkte Förderung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist mit dem 1.1.2014 weggefallen. Die unterschiedliche Förderungshöhe von alten und neuen Bundesländern ist gleich geblieben. 

Förderumfang
Sie erhalten einen Zuschuss zum Honorar eines Unternehmensberaters der KfW-Beraterbörse. Das Nettohonorar Ihres Beraters kann bis zu 6.000 Euro betragen, das förderfähige Tageshonorar bis zu800 Euro netto.

Standort: neue Bundesländer und Lüneburg
förderfähige Kosten: 6.000 €
Zuschussanteil: 75%
max. Zuschuss: 4.500 €

Standort: alte Bundesländer und Berlin außer Lüneburg
förderfähige Kosten: 6.000 €
Zuschussanteil: 50%
max. Zuschuss: 3.000 €

Ihre Kosten [list style=“orb“ color=“red“]

  • der Eigenanteil am Beraterhonorar
  • die Fahrtkosten des Beraters
  • sonstige Nebenkosten in der Beraterrechnung
  • die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrags [/list]

Mehrmalige Nutzung
Wenn nach der ersten Beratung weiterer Beratungsbedarf besteht, können Sie durch einen zusätzlichen Antrag die Förderung komplett ausschöpfen – bis zur Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von insgesamt 6.000 Euro. 

Kombination mit anderen Fördermitteln
Sie können das Gründercoaching Deutschland mit anderen Förderprodukten kombinieren, z.B.  mit dem ERP-Gründerkredit.

So funktionierts

  1. Wählen Sie Ihren Gründercoach
    Nach der Gründung wählen Sie bitte den persönlichen Berater aus, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Alle für das Gründercoaching Deutschland zugelassenen Berater finden Sie über die Beratersuche. Mit dem Berater stimmen Sie die Schwerpunkte der Beratung, den Tagessatz und die voraussichtliche Dauer der Beratung ab.
  2. Erfassen Sie Ihren Antrag Online
    Geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zu Berater und Beratung in die Antragsplattform ein. Ihre Daten werden automatisch in ein PDF-Formular übertragen, das Sie anschließend ausdrucken können.
  3. Legen Sie Ihren Antrag beim Regionalpartner vor
    Mit Ihrem ausgefüllten und ausgedruckten Antragsformular gehen Sie zu einem Regionalpartner der KfW. Hier finden Sie Ihren Regionalpartner. Dort stellen Sie Ihr Unternehmen vor und besprechen den Beratungsbedarf. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und sendet Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW
  4. Die KfW prüft den Antrag
    Auf Basis der vorliegenden Informationen sowie des Votums Ihres Regionalpartners entscheiden wir über Ihren Antrag und informieren Sie anschließend schriftlich
  5. Lassen Sie die Beratung durchführen
    Nachdem Sie unsere Zusage erhalten haben, können Sie mit Ihrem Berater einen schriftlichen Vertrag abschließen – das Gründercoaching kann beginnen.
  6. Rechnen Sie nach Abschluss des Coachings ab

Nach Abschluss des Gründercoachings erhalten Sie von Ihrem Berater einen schriftlichen Abschlussbericht mit den wesentlichen Ergebnissen des Coachings. Spätestens 6 Monate nach unserer Zusage reichen Sie folgende Unterlagen zur Abrechnung bei der KfW ein:  [list style=“orb“ color=“red“]

  • Gesamtrechnung der Beratung
  • Schlussverwendungsnachweis
  • Kontoauszug als Zahlungsbeleg über Ihren gezahlten Eigenanteil am Beratungshonorar [/list]

Nach Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW Ihren Zuschuss aus. 

Der Geschäftsführer der Akademie für Manager, Wilhelm Gerbert, ist KfW-gelisteter Gründercoach mit den Schwerpunkten Geschäftsaufbau, Vertrieb und Marketing.

Rufen sie uns unverbindlich an:  089 4117 5396. Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

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